Steuererklärungen gehören zu den eher lästigen Dingen, die viele gerne vor sich herschieben. Aus Bequemlichkeit wird häufig gar keine Steuererklärung gemacht. Das Leben ist jedoch teuer genug, so dass man dem Staat nicht noch Geld schenken sollte. Der Bund der Steuerzahler schätzt, dass die Deutschen jährlich etwa 500 Millionen Euro an Steuern verschenken – weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist oder Ihre Erklärung schlicht nicht abgeben.
Die Verbraucher zahlen unter anderem eine Mehrwertsteuer auf alle Waren, Kfz-Steuern, eine Mineralölsteuer, Kirchensteuer, Erbschaftsteuer und eine Einkommenssteuer. Fast alles muss in Deutschland versteuert werden, so dass im Laufe des Jahres ein enormer Betrag zusammen kommt.
Wechsel in eine andere Steuerklasse
Ehepartner, die beide berufstätig sind, sollten sich über die Steuerklassen Gedanken machen, die sie wählen können. Hier sollte jedes Jahr aufs Neue geprüft werden, welche Veranlagung die günstigste ist. Getrennt lebende Paare können im Jahr der Trennung noch eine Zusammenveranlagung wählen und somit von Steuervorteilen profitieren.
Fahrtkosten absetzen
Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Wegstrecke mindestens 21 Kilometer beträgt.
Was kann abgesetzt werden?
» Gewerkschaftsbeiträge können als Werbungskosten von den Steuern abgesetzt werden.
» Auch die Anschaffung eines PCs kann zumindest zu 50 % als Werbungskosten angerechnet werden.
» Die Reinigung von Arbeitskleidung kann angerechnet werden, hier gibt es eine spezielle Formel zur Berechnung, wenn man die Kleidung selbst wäscht.
» Wenn die Ausgaben für die Gesundheit den zumutbaren Eigenanteil in einem Jahr überschreiten, können diese als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
» Wenn man einen Kredit aufgenommen hat, um Wohnraum zur Vermietung zu schaffen, kann man diese Kosten steuerlich absetzen.
» Auch wenn man aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz benötigt, können diese Kosten angegeben werden.
» Kosten für Bewerbungen, wie Telefonkosten, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos und Mappen, können aufgeführt werden.
» Wenn ein Umzug aus beruflichen Gründen notwendig war, gelten diese Ausgaben als Werbungskosten.
» Auch Spenden und Handwerkerrechnungen sollten in der privaten Steuererklärung angegeben werden.
Steuertipps nutzen
Es gibt viele legale Steuertipps, die man in Büchern oder im Internet findet. Beim Ausfüllen der Steuererklärung sollte man, wenn man unsicher ist, lieber mehr Ausgaben angeben. Der Steuerzahler hat somit bessere Chancen auf eine höhere Rückerstattung. Was nicht angerechnet werden kann, wird vom Finanzamt sowieso gestrichen. Wenn man eine höhere Rückzahlung zu erwarten hat, lohnt es sich auch, einen Steuerberater zu beauftragen.