Wer ein Haus im Bungalow-Stil baut, benötigt ein größeres Grundstück. Doch wie groß sollte es mindestens sein? Wir nennen Ihnen 5 wichtige Fakten zur Ermittlung.
Der Traum vom eigenen Haus soll nun endlich Wirklichkeit werden. Die meisten denken heute schon ans Alter und entscheiden sich für ein Einfamilienhaus im Bungalow-Stil. Die Vorteile liegen ganz klar auf der Hand:
- kein Treppensteigen nötig
- barrierefreies Bauen möglich
- individuelle Raumgestaltung (keine tragenden Wände, etc.)
- lichtdurchflutete Räume durch umlaufend bodentiefe Fenster
Wenn Sie sich schon für ein Haus-Stil entschieden haben, sind Sie weiter als manch anderer. Dennoch steht Ihnen noch eine weitere wichtige Aufgabe bevor. Denn nun müssen Sie auch ein passendes Grundstück finden. Und diese Suche gestaltet sich nicht immer ganz einfach.
Zum einen sind die freien Grundstücke aufgrund der niedrigen Bauzinsen in den letzten Jahren ziemlich rarr geworden und zum anderen werden die Grundstücke in einigen Regionen zu horrenden Preisen verkauft. Hinzu kommt, dass auch nicht alle Bauflächen mit den eigenen Anforderungen übereinstimmen.
Wer suchet der findet
Schauen Sie am besten regelmäßig in die örtliche Zeitung und halten Sie Ausschau nach Grundstücksinseraten. Auch Portale wie wunschimmo.de können Ihnen bei der Suche helfen. Hier haben Sie sogar den Vorteil, dass Sie nicht ständig am PC sitzen müssen, um erneut nach Suchergebnissen zu forschen. Der kostenlose Email-Dienst macht es möglich, dass sobald ein Angebot nach Ihren Wünschen und Anforderungen online ist, Sie eine Email erhalten.
Aber um spezielle Anforderungen nennen zu können, müssen Sie natürlich wissen, wonach Sie genau suchen und vor allem wie groß das gewünschte Grundstück sein soll.
Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick verschaffen, worauf Sie bei der Grundstückssuche achten müssen.
5 Fakten zur Ermittlung der nötigen Grundstücksgröße
[icon icon=“arrow-circle-right“ size=“1x“] Ungefähre Wohnfläche festlegen
Bei meiner Recherche für diesen Artikel bin ich auf eine sehr interessante Studie gestoßen. Zu finden ist diese unter dekra.de. Hier kam nicht nur heraus, dass das Einfamilienhaus zu dem bevorzugten Wohntyp zählt, sondern auch, dass die durchschnittliche Wohnfläche bei den befragten Probanden rund 149,61 m² beträgt. Wer sich also über Gesamtgröße des Hauses noch nicht im Klaren ist, sollte mit 150m² rechnen. Wenn Ihr Haus dann schlussendlich doch kleiner gewählt wird, haben Sie etwas mehr für Garten, Hof oder andere Bauten.
[icon icon=“arrow-circle-right“ size=“1x“] Bebauungsplan beachten
Bei der Planung sollten Sie zudem den Bebauungsplan Ihrer Stadt bzw. Gemeinde beachten. Hier wird unter anderem festgelegt, dass ein Grundstück nur zu einer bestimmten Fläche bebaut werden darf. Gekennzeichnet ist dies mit der GRZ (Grundflächenzahl). Als Beispiel wählen wir hier einmal den Wert 0,4 – das bedeutet, dass Sie für ein 150m² großes Haus ein Grundstück von mindestens 375 m² benötigen. Noch nicht einberechnet sind dann Nebengelasse wie Garagen, Terrassen, Einfahrten, Nebengebäude, etc.. Auch diese müssen zusätzlich beachtet werden.
[icon icon=“arrow-circle-right“ size=“1x“] Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen einbeziehen
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Grundstücksgröße sind die Abstandsflächen zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen. Diese sind in den Landesbauordnungen unter bauordnungen.de im §6 geregelt. Hierin heißt es, dass jedes Gebäude einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten muss. Sie dienen dazu Brandschutz zu gewährleisten und eine Wohnqualität bezüglich Lichteinfall und Sichtweite zu ermöglichen.
Als Richtwert können Sie sich 2,5 bzw. 3 Meter merken. Das ist der durchschnittliche Mindestabstand. Die genaue Berechnung finden Sie in der jeweiligen Bauordnung, die übrigens in jedem Bundesland unterschiedlich sein kann.
[icon icon=“arrow-circle-right“ size=“1x“] Ansprüche an Grundstückslage
Die persönlichen Ansprüche an die Grundstückslage sind zwar nicht ausschlaggebend für die Größe, dennoch sollten Sie bedenken, dass sich Bauherren laut §34 BauGB unter gesetze-im-internet.de an die Art der umliegenden Gebäude richtigen muss. Das bedeutet, das wenn Sie ein Grundstück in einer mehrgeschossigen Reihenhaussiedung finden, vermutlich keine Baugenehmigung für ein Bungalow bekommen werden.
[icon icon=“arrow-circle-right“ size=“1x“] Größe für Garten, Terrasse & Garage planen
Zu einem Haus gehört natürlich auch ein entsprechender Garten. Es mag zwar nicht jeder hektarweise Gemüse und Obst anpflanzen, aber ein bisschen Grün darf es doch beim Eigenheim gerne sein. Schließlich wollen Sie auch mal gemütlich mit Freunden an der Feuerschale sitzen oder nach einem stressigen Tag die Seele auf der Terrasse baumeln lassen. Planen Sie solche Bereiche wie
- Terrasse
- Pool
- Feuerstelle
- Nutzgarten
- Ziergarten
- Garage
unbedingt mit ein. Lieber schlussendlich ein bisschen mehr Grün, als das die Fläche vorne und hinten nicht reicht. Natürlich ist das auch immer eine Sache des Geldes. Übrigens ein kleiner Tipp am Rande: Wer nach Grundstücken in der Stadt sucht, zahlt häufig deutlich mehr, als bei Grundstücken in ländlichen Regionen.