Wer sich um eine Haushaltsauflösung kümmern muss, sollte dafür sorgen, dass diese gut geplant und organisiert durchgeführt wird. Ich erkläre hier, wie das gelingt.
Wenn ein Angehöriger verstirbt oder ein Umzug ansteht, hat dies in der Regel eine Haushaltsauflösung zur Folge. Das wiederum hört sich eigentlich ganz einfach an. Doch gerade, wenn es nicht um den eigenen Hausstand geht, kann dies zu einer sehr (zeit-)aufwendigen Angelegenheit werden. Deshalb ist es gut, zu wissen, wie man in diesem Fall richtig vorgeht. Ich erkläre Ihnen nachfolgend Schritt für Schritt, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Eine Haushaltsauflösung kann viele Gründe haben
Die Gründe für eine Haushaltsauflösung sind vielfältig: Nach einem Todesfall muss das Haus genauso aufgelöst werden wie bei einem Umzug ins Altersheim. Doch die Auflösung erfolgt ebenso, wenn Sie ins Ausland umziehen oder mit Ihrem/Ihrer Partner/in zusammenziehen. Dann muss ein ganzer Hausstand sortiert und in der Regel entrümpelt werden. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf des Hauses oder der Wohnung. Dazu haben Sie mit Wohntreu einen professionellen Partner an Ihrer Seite. Die Makler arbeiten transparent und unterstützen Sie zuverlässig bei Ihrem Vorhaben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine Haushaltsauflösung
Schritt 1 – Der richtige Zeitpunkt
Bevor die Auflösung beginnt, müssen zunächst wichtige Dinge geklärt werden: Bei einem Todesfall wird z.B. zunächst festgestellt, wem das Erbe der Immobilie zusteht. Zudem kann die Polizei in diesem Fall das Haus oder die Wohnung versiegeln, bis der natürliche Tod festgestellt ist. Auf die Freigabe müssen Sie anschließend warten. Beginnen Sie also nicht voreilig mit der Auflösung. Nutzen Sie die Zeit lieber, um erste Planungen vorzunehmen und sich zu überlegen, was mit den Gegenständen gemacht werden soll.
Außerdem könnten Sie in dieser Zeit schon:
- Umzugskartons und -helfer organisieren
- Angebote von Entrümpelungsfirmen oder Transportunternehmen einholen
- eventuell einen Lagerraum anmieten
Damit Sie als Erbe anerkannt werden, muss übrigens ein Erbschein vorhanden sein, welcher von einem Gericht ausgestellt wird. Sobald die Formalitäten geklärt sind, können Sie mit den eigentlichen Maßnahmen beginnen.
WICHTIG: Kümmern Sie sich um die Haushaltsauflösung eines Verstorbenen, müssen Sie daran denken, die Wohnung mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen. Die Haushaltsauflösung muss dann vor dem Ende der Mietzeit erfolgen. Viele Vermieter stimmen jedoch auch einer Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt zu.
Schritt 2 – Abmelden/ummelden/kündigen
Essenziell bei einer Haushaltsauflösung ist eine gute Planung. Beginnen Sie damit, alle Abonnements oder Verträge, die auf das Haus oder die Wohnung laufen, zu kündigen. Dazu gehören Zeitungen, Versicherungen oder das Auto. Ebenso müssen Sie sich ummelden und Ihre neue Adresse beim Amt angeben. Vergessen Sie ebenso nicht, laufende Verträge für Strom, Wasser und Gas zu kündigen. Ebenfalls müssen Telefon und Internet aufgelöst werden. Machen Sie sich am besten eine Checkliste mit allen Punkten, die für Sie individuell infrage kommen. So vergessen Sie nichts und verhindern unnötige Zahlungen.
Schritt 3 – Bestandsaufnahme machen
Anschließend können Sie Schritt für Schritt mit der Entrümpelung beginnen. Schauen Sie sich dazu im ersten Schritt den gesamten Umfang des Hausrats an. Dazu gehören alle Räume, einschließlich Keller, Dachboden und Garage. Überlegen Sie sich bei diesem Rundgang am besten direkt, was Sie alles behalten, verschenken, verkaufen oder entsorgen möchten. Denn dadurch ergibt sich die Summe der Helfer, Transporter und Container für die Entsorgung, die entsprechend organisiert werden müssen.
Schritt 4 – Aussortieren/verkaufen/verschenken
Nun werden besonders wertvolle Gegenstände, wie alter Goldschmuck oder teures Mobiliar, genau wie persönliche Erinnerungen aussortiert, die in jedem Fall behalten werden sollen.
Danach können Sie den Hausrat unterteilen: Stellen Sie in einen Raum alle Dinge, die noch verkauft werden können. Diese Gegenstände können beispielsweise im Internet oder auf einem Flohmarkt veräußert werden.
TIPP: Bei wertvollen Gegenständen ist es ratsam, einen Fachmann oder auch mehrere vorbeikommen zu lassen. Diese helfen nicht nur dabei, den Wert der Gegenstände einzuschätzen, sie kaufen diese im Idealfall auch gleich an. Wertvolle Dinge können Sie aber auch über Auktionshäuser versteigern lassen.
Alle anderen Gegenstände können entfernt werden, sofern Sie diese nicht mehr benötigen. Sie könnten noch gut erhaltene bzw. funktionstüchtige Dinge aber auch verschenken. Beispielsweise etwa bei eBay Kleinanzeigen unter der Kategorie „zu verschenken“. Sie können Möbel und Ähnliches aber auch an Sozialkaufhäuser spenden. So können sich Menschen mit geringem Einkommen für wenig Geld ihre Wohnung einrichten.
TIPP: Um zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, lassen Sie größere Möbelstücke und Ähnliches am besten direkt von Interessenten aus der Wohnung abholen.
Schritt 5 – Termin für den Sperrmüll machen
Alles, was Sie nicht benötigen oder nicht loswerden, können Sie entsorgen. Das ist der wohl wichtigste Schritt beim Entrümpeln, der jedoch immer wieder als der schwierigste empfunden wird. Und so werden alte oder kaputte Gegenstände, die niemand mehr braucht, doch wieder mitgenommen. Und nehmen letztendlich nur unnötig Platz im Keller ein. Dort dienen sie dann lediglich als Staubfänger. Trennen Sie sich jedoch ganz bewusst von Dingen, die Sie ohnehin bereits seit Jahren nicht mehr verwendet haben.
Beachten Sie aber, dass der Sperrmüll je nach Kommune etwas kosten kann. Dabei können Sie mit 30 bis 35 Euro für den ersten Kubikmeter und fünf Euro für alle weiteren rechnen. Zudem gibt es in der Regel eine Grenze, wie viele Kubikmeter abgeholt werden. Und auch nicht alle Geräte und Gegenstände werden vom Sperrmüll mitgenommen. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld und sorgen Sie dafür, dass auch diese Dinge entfernt werden.
Mein Tipp: Haushaltsauflösung über eine Fachfirma organisieren
Gerade, wenn Angehörige verstorben sind, ist es besonders schwer, das Hab und Gut zu „durchwühlen“ und alles zu entsorgen. In diesem Fall kann es daher ratsam sein, eine Fachfirma mit der Haushaltsauflösung zu beauftragen. So müssen Sie sich um fast nichts mehr kümmern. Alles wird fachgerecht entsorgt und vor allem oftmals auch Wertvolles mit den Kosten für die Haushaltsauflösung verrechnet.