Verstirbt ein geliebter Mensch, müssen sich Angehörige um die Haushaltsauflösung kümmern. Hierbei gibt es so einiges zu beachten. Was genau, erfahren Sie hier.
Der Tod eines Angehörigen ist eine schwierige Situation, die nicht nur emotional, sondern auch sehr belastend sein kann. Doch auch, wenn Angehörige schwer mit dem Verlust zu kämpfen haben, müssen einige wichtige organisatorische Angelegenheiten erledigt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Aufgabe den Haushalt des/der Verstorbenen aufzulösen.
Doch wie geht man dabei richtig vor? Und vor allem: muss der Haushalt überhaupt aufgelöst werden? Oder kann einfach jemand anderes in die möblierte Wohnung einziehen? Diese und noch weitere Fragen möchte ich in diesem Beitrag einmal klären. Außerdem gebe ich Ihnen Tipps, wie Sie bei der Haushaltsauflösung am besten vorgehen sollten.
Wer darf eine Haushaltsauflösung vornehmen?
Verstirbt eine Person, geht der Nachlass des Verstorbenen in den Besitz der Erben über. Neben Immobilien, Autos, Antiquitäten und dergleichen, gehört somit auch der gesamte Haushalt des Verstorbenen zum Erbe dazu. Die Erben können frei darüber entscheiden, was mit dem Nachlass passiert. Denn nicht immer bedeutet ein Todesfall, dass eine Wohnung geleert und gekündigt werden muss. Der bzw. die Erben haben mehrere Möglichkeiten.
Was passiert mit der Wohnung?
Handelt es sich bei der Wohnung um ein Mietobjekt, geht der Mietvertrag automatisch an Sie als Erbe über. Daher dürfen Sie auch entscheiden, was mit der Wohnung passiert. Sie haben diesbezüglich drei Möglichkeiten. Sie können:
➭ Möglichkeit 1 – Wohnung leeren und selbst einziehen:
Wollen Sie selbst in die Wohnung einziehen, können Sie sich als neuen Hauptmieter in den Mietvertrag eintragen lassen. Sie können dann die Wohnung komplett ausräumen und mit Ihren eigenen Möbeln bestücken. Bei einem Umzug mit einem Unternehmen werden Ihnen dabei die gröbsten Aufgaben abgenommen.
➭ Möglichkeit 2 – Einrichtung übernehmen und selbst einziehen:
Alternativ dazu können Sie aber auch den kompletten Haushalt des Verstorbenen übernehmen und selbst einziehen. Das, was Sie nicht übernehmen möchten, können Sie wiederum entsorgen, verkaufen oder auch verschenken.
➭ Möglichkeit 3 – Sonderkündigungsrecht wahrnehmen:
Alternativ dazu können Sie aber auch vom Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall gebrauch machen. Denn nach § 580 BGB können Erben innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hauptmieters die Wohnung außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Frist beträgt in der Regel drei Monate.
Haushaltsauflösung: Diese zwei Möglichkeiten stehen zur Auswahl

Entscheiden sie sich dazu den Haushalt aufzulösen, steht den meisten Erben oftmals eine schwere Aufgabe bevor. Schließlich ist es nicht leicht das Hab und Gut eines geliebten Menschen zu durchwühlen und gegebenenfalls sogar zu entsorgen. Das kann eine sehr große psychische Belastung sein. Deshalb haben Sie auch hier wieder zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
➭ Möglichkeit 1 – Haushaltsauflösung selbst übernehmen:
Wenn sie sich dazu in der Lage fühlen, können Erben die Haushaltsauflösung selber übernehmen. Dank der Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt diesen dafür genügend Zeit. Was mit der gesamten Einrichtung passieren soll, können die Erben dabei selbst entscheiden. Beispielsweise kann alles verkauft, verschenkt oder auch entsorgt werden.
Für diejenigen, für die das eine viel zu große psychische Belastung ist bzw. die es körperlich vielleicht auch gar nicht können, ist die zweite Möglichkeit oftmals ratsamer.
➭ Möglichkeit 2 – Entrümpelung beauftragen:
Wer sich nicht in der Lage fühlt, eine Haushaltsauflösung durchzuführen, kann diese auch von einem professionellen Unternehmen durchführen lassen. Die Möglichkeit dafür gibt es in fast jeder Stadt. So lässt sich beispielsweise eine Entrümpelung in Mönchengladbach von der Rümpelmannschaft durchführen. Die Beauftragung kann dafür direkt auf deren Website erfolgen. Schauen Sie einfach mal direkt bei Ihnen vor Ort nach, welche Fachfirmen es für Entrümpelungen gibt.
Der große Vorteil: professionelle Haushaltsauflöser benötigen für die Entrümpelung viel weniger Zeit. Außerdem nehmen sie auch problemlos Entrümpelungen von Messie-Wohnungen vor. Dementsprechend müssen Sie sich über die fachgerechte Entsorgung keine Gedanken machen.
Tipps für die Haushaltsauflösung in Eigenregie
Nehmen Sie die Haushaltsauflösung bzw. Entrümpelung selbst in die Hand, ist das zwar mit viel Arbeit verbunden, dafür sparen Sie bei der Durchführung in Eigenregie aber auch viel Geld. Zudem kommen Möbel und Dinge mit sentimentalem Wert nicht abhanden. Damit Ihnen die Haushaltsauflösung leichter von der Hand geht, möchte ich Ihnen nachfolgend ein paar Tipps geben.
❍ Tipp 1 – Bestandsaufnahme machen:
Bevor Sie mit der Haushaltsauflösung beginnen, sollten Sie einige Tage zuvor eine Bestandsaufnahme vornehmen. Dabei können Sie sich direkt überlegen, was Sie alles behalten, verschenken, verkaufen oder entsorgen möchten. Anhand dieser Übersicht können Sie dann die folgenden Punkte besser planen:
- Anzahl der Helfer für die Entrümpelung
- Anzahl der Container für die Entsorgung
- Anzahl der Transporter
- Parkmöglichkeiten für Transporter bzw. Platz für Container
- Kosten für die Entsorgung der Möbel und Gegenstände
- Anmeldung für die Entsorgung von Sperrmüll
- Gebrauchtwarenhäuser/Sozialkaufhäuser kontaktieren
❍ Tipp 2 – Wertvolles aussortieren:

Außerdem sollten Sie bei der Bestandsaufnahme am besten gleich auch die gesamte Wohnung nach wertvollen Gegenständen wie Kunst, Schmuck, Porzellan, Möbelstücken, Geld sowie Dingen mit emotionalem Wert durchsuchen. Denn ist die Einrichtung erst einmal entsorgt, verkauft oder verschenkt, sind verborgene Schätze für immer verloren.
Zusatztipp:
Sind Sie sich bei einigen Möbelstücken oder anderen Dingen nicht sicher, ob diese wertvoll sind, dann ziehen Sie am besten einen Fachmann zu Rate. Dieser kann am besten den Wert der Gegenstände schätzen. Eventuell kauft er diese sogar gleich an oder stellt sie auf Kommissionsbasis bei sich für Sie aus.
❍ Tipp 3 – verkaufen oder verschenken:
Dinge, die Sie verkaufen oder verschenken möchten, sollten Sie an passenden Stellen inserieren. Beispielsweise etwa könnten Sie eine Zeitungsannonce schalten. Es gibt in vielen Märkten aber auch Wände, an denen Sie kleine Zettel mit „zu verkaufen/verschenken“ anbringen können. Oder aber Sie nehmen sich die Zeit und inserieren alles im Internet. Hier gibt es genügend Kleinanzeigenmärkte wie beispielsweise eBay Kleinanzeigen.
Wer Spaß daran hat, kann aber auch mit einem eigenen Stand auf Flohmärkten Geld verdienen. Oder sogar einen Hausflohmarkt organisieren. Wenn Sie zeitnah Ihre eigene Wohnung ausmisten, können Sie Ihre Sachen auch gleich mitverkaufen.
❍ Tipp 4 – Vor-Entrümpelung durchführen:
Es will kein Helfer ständig nachfragen müssen, was weg kann und was nicht. Deshalb ist es ratsam vor der eigentlichen Entrümpelung alles das, was Sie behalten möchten, aus der Wohnung zu entfernen. Gleiches gilt für alles, was Sie verkaufen oder verschenken möchten. Interessenten sollten sich die jeweiligen Dinge am besten schon vor der Entrümpelung abholen. So müssen sich die Helfer am Entrümpelungstag nur noch um die Räumung der Wohnung kümmern.
Wichtig:
Benennen und markieren Sie Einrichtungsgegenstände, die per Mietvertrag zur Wohnungsausstattung gehören. Denn kommen diese weg, haben Sie ein Problem.
❍ Tipp 5 – Kleider/Schuhe im guten Zustand nicht entsorgen:
Gebrauchte, aber gut erhaltene Kleidung und Schuhe müssen Sie nicht im Müll entsorgen. Geben Sie die Kleidungsstücke lieber in die Altkleidersammlung. Sie können diese aber auch kostenlos an Sozialkaufhäuser abgeben.