Die Haftpflichtversicherung ist kein Luxus. In der Praxis kommt es jedoch auf die Feinjustierung an. Hier erfahren Sie, worauf es bei der Festlegung der Versicherungsdetails ankommt.
Achtung, hier herrscht Verwechselungsgefahr! Die Haftpflichtversicherung für ein Auto ist die Pflichtkomponente, die jeder Fahrzeughalter für sein Auto vorweisen muss. Im Gegensatz dazu ist die Kasko-Versicherung die optionale Variante, die abgeschlossen werden kann, aber nicht muss. Die private Haftpflichtversicherung ist hingegen keine Pflichtversicherung, allerdings auch kein Luxus bzw. vielmehr eine moralische Verpflichtung, denn sie kommt für Schäden auf, die Dritten unbeabsichtigt zugefügt werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Kostenfrage
Der Paragraf 823 im Bürgerlichen Gesetzbuch zielt inhaltlich genau darauf ab, was mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert ist – nämlich Schadensersatzforderungen. Formuliert wird dies im Gesetzestext so: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“
Wer mit Blick auf diese Regelung buchstäblich leichtfertig die Haftpflichtversicherung vom Tisch fegt, dem hilft vielleicht dieses Beispiel dabei, folgenschwere finanzielle Probleme abzuwenden: Bei einem Jungenstreich kommt eine Person schwer zu Schaden. Da die Schadensersatzforderungen nicht nur Sachschäden, sondern auch Vermögens- und Personenschäden umfasst, müsste der Jugendliche für diesen Jungenstreich vermutlich ein Leben lang Schadensersatzzahllungen leisten – und startet damit ins Erwachsenenleben nebst finanziellem Ruin. Eine Haftpflichtversicherung kann dies abwenden.
Diese Leistungen sind Teil der Haftpflichtversicherung
Die Grundvoraussetzung dafür, dass die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, ist, dass der Schaden nicht etwa absichtlich, sondern aus Versehen entstanden ist. Ist dies der Fall, leiten sich die Leistungen aus der Versicherung, die in der folgenden Tabelle aufgeschlüsselt sind, ab:
Leistung | Beschreibung |
Ausfalldeckung | Wer einen kleinen finanziellen Aufpreis in Kauf nehmen kann, sollte die Ausfalldeckung in die Versicherungspolice mit aufnehmen. Damit weiten sich die Leistungen der Versicherung auch auf die Schäden aus, die dem Versicherungsnehmer selbst widerfahren. Für den Fall, dass der Schadensverursacher nicht via Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen kann, wird der Joker namens „Ausfalldeckung“ gezogen – und der Schaden wird von der eigenen Versicherung beglichen. |
Personen | Wer den Leistungskatalog der Haftpflichtversicherung genau studiert, merkt schnell: Missgeschicke könnten vor allem Kindern passieren, deswegen sei an dieser Stelle ein Blick auf den versicherten Personenkreis gewährt: In aller Regel ist der Versicherungsnehmer samt Familie versichert. Gegebenenfalls wird dafür ein Familientarif vereinbart. Schwierig wird es bei Missgeschicken von Kindern dennoch, denn erst ab sieben Jahren (bzw. im Verkehr erst ab zehn Jahren) sind Kindern schuldfähig – und ihre Eltern entsprechend haftbar. |
Rechtsschutz | In gewisser Weise lässt sich die Haftpflichtversicherung sogar als Rechtsschutzversicherung begreifen. Da die Haftung nur übernommen wird, wenn der Versicherungsnehmer 1.) schuldig ist und 2.) nicht vorsätzlich gehandelt hat, klärt die Haftpflichtversicherung zunächst die Schuldfrage. |
Schadensersatz | Gemäß der Forderung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch leistet die Haftpflichtversicherung den Schadensersatz. An dieser Stelle ist dringend zu beachten, dass in jeder Versicherungspolice Deckungssummen hinterlegt sind. Nur wenn diese Versicherungssummen ausreichend hoch dimensioniert sind, kann der Versicherungsnehmer auch wirklich sorgenfrei durchs Leben stolzieren. Zwei Millionen Deckungssumme sind das Minimum. Andere Versicherer bieten sogar Deckungssummen bis zu zehn Millionen Euro an. |
Selbstbeteiligung | An dieser Stelle wird die private Haftpflichtversicherung der Auto-Haftpflichtversicherung wieder sehr ähnlich, denn bei beiden Varianten gibt es die Option, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Ob es sich lohnt, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, kann nur eine individuelle Berechnung aufzeigen. Grundsätzlich kann jedoch mit der Stellschraube Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag minimiert werden. |
Besondere Lebensumstände fordern besondere Versicherungsvarianten
[icon icon=“arrow-circle-right“] Tierhalterhaftpflichtversicherung
Pferdehalterhaftpflicht | Hundehalterhaftpflicht |
Pferdehaltern wird insbesondere dann zu einer Haftpflichtversicherung geraten, wenn mit der Kutsche gefahren wird, eine Reitbeteiligung aktiv ist oder der Reiter das Freizeitvergnügen ohne Sattel liebt. | Für einige Hundehalter ist die spezielle Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Andere wiederum fühlen sich abgesichert schlichtweg wohler. |
Die wohl bekannteste Sonderform der Haftpflichtversicherung ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Hunde- und Pferdehaltern besonders gern offeriert wird – und das zu Recht. Während die Hundehaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern sogar Pflicht ist (wie z.B. für Kampf- und Listenhunde), ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung lediglich ein Angebot, aber ohne Verpflichtung. Experten empfehlen auf diese Details besonders viel Wert zu legen:
❒ Pferdehalter sollten die Reitbeteiligung, Kutsch- und Schlittenfahrten sowie das Fremdreiterrisiko absichern. Wahre Specials sind Klauseln zum Pferdetransport-Anhänger und zum Reiten mit/ohne Sattel.
❒ Hundehalter, die im Übrigen nur Schäden und nicht etwa Bissverletzungen versichern können, sollten ganz explizit auf die Klausel bezüglich Mitsachschäden bestehen.
[icon icon=“arrow-circle-right“] Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Aus einem ganz anderen Bereich der Haftpflichtversicherungen rührt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Kommt ein Grundbesitzer seinen Pflichten nicht nach, kann das mitunter ganz schön gefährlich werden. Laub, Schnee und Eis auf Außenanlagen, Gehwegen und Treppen können dann zur gefährlichen Rutschpartie werden. Empfohlen wird diese spezielle Form der Haftpflichtversicherung all jenen, die Häuser oder Wohnungen vermieten. Abgesichert wird der Vermieter gegen Ansprüche, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.
Fazit:
Die Haftpflichtversicherung für ein Auto ist eine Pflichtkomponente. Die private Haftpflichtversicherung hingegen nicht. Dennoch ist es sinnvoll sich mal ein paar Gedanken darüber zu machen. Missgeschicke können schließlich jedem mal passieren und einen Schaden verursachen. Also denken Sie ruhig über eine private Haftpflichtversicherung nach. Anschließend heißt es Tarife vergleichen und sich beraten lassen. Hier noch ein paar Tipps um bei Versicherungen zu sparen.