Eine Haushaltshilfe ist in vielen Lebenssituationen eine große Unterstützung. Damit der Anspruch bewilligt wird, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Alltag in einem Haushalt kann schnell zur Herausforderung werden, wenn Krankheit, Unfall oder eine besondere Lebenssituation eintreten. Gerade Familien mit Kindern oder Alleinstehende merken in solchen Phasen, wie schwer es sein kann, alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Putzen oder die Kinderbetreuung zu bewältigen. Eine Haushaltshilfe kann in solchen Situationen eine enorme Entlastung darstellen. Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch auf diese Unterstützung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche dazu zählen und wie die Kostenübernahme geregelt ist, erkläre ich nachfolgend etwas genauer.
Was versteht man unter einer Haushaltshilfe?
Unter einer Haushaltshilfe versteht man eine Person, die im privaten Haushalt unterstützend tätig ist, wenn die haushaltsführende Person – meist aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Reha oder Kur – ihre Aufgaben zeitweise nicht erledigen kann. Eine Haushaltshilfe übernimmt dabei typische Tätigkeiten wie Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, Wäschepflege und, wenn Kinder im Haushalt leben, auch deren Betreuung. Wichtig ist: Es handelt sich nicht um eine Putzkraft im klassischen Sinne, sondern um eine organisierte Unterstützung, die über die Krankenkasse, Pflegekasse oder andere Kostenträger bewilligt werden kann.
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Haushaltshilfe
Damit ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch festgelegt und werden von den Krankenkassen streng geprüft. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
➩ Vorübergehende Verhinderung der haushaltsführenden Person
➩ Ein gemeinsamer Haushalt mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
➩ Keine andere im Haushalt lebende Person, die die Aufgaben übernehmen kann
➩ Medizinische Notwendigkeit oder besondere Lebensumstände
Vorübergehende Verhinderung der haushaltsführenden Person
Der Anspruch besteht dann, wenn die Person, die üblicherweise den Haushalt führt, vorübergehend ausfällt. Gründe hierfür sind häufig eine schwere Erkrankung, ein Krankenhausaufenthalt, eine Rehabilitationsmaßnahme oder auch Komplikationen während der Schwangerschaft. Entscheidend ist, dass die betroffene Person ihre Alltagsaufgaben tatsächlich nicht mehr bewältigen kann und ein ärztliches Attest diese Einschränkung bestätigt.
Ein gemeinsamer Haushalt mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
Eine Haushaltshilfe wird in den meisten Fällen dann genehmigt, wenn Kinder im Haushalt leben, die betreut werden müssen. Dabei gilt in der Regel eine Altersgrenze: Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit einer Behinderung, die auf Betreuung angewiesen sind, gelten als anspruchsbegründend. Auch die Pflege von Angehörigen kann ein Grund für eine Haushaltshilfe sein, wenn die haushaltsführende Person diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann.
Pflegebedürftige Menschen haben unabhängig vom Pflegegrad generell Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Mit diesem Betrag können unter anderem haushaltsnahe Dienstleistungen, also auch eine Haushaltshilfe, finanziert werden. Diese Leistung ist zweckgebunden und soll pflegende Angehörige entlasten, die keine Zeit für den Haushalt haben, und den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern.
Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen
Die Krankenkassen prüfen, ob eine andere im Haushalt lebende Person – beispielsweise der Ehepartner, ein volljähriges Kind oder eine andere Angehörige – die Aufgaben übernehmen könnte. Ist dies der Fall, besteht in der Regel kein Anspruch. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ersatzperson beruflich verhindert oder selbst gesundheitlich eingeschränkt ist, wird die Haushaltshilfe bewilligt.
Medizinische Notwendigkeit oder besondere Lebensumstände
Neben Krankheit oder Unfall gibt es besondere Situationen, in denen eine Haushaltshilfe beantragt werden kann. Dazu gehören eine Risikoschwangerschaft, eine stationäre Entbindung, ein Aufenthalt in einer Rehaklinik oder auch bestimmte psychische Erkrankungen. Hierbei ist immer ein ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit klar bestätigt.
Wer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe?
Die Kostenübernahme hängt stark von der jeweiligen Situation ab. Hier ein kleiner Überblick:
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, vor allem bei Krankheit, Schwangerschaft oder Krankenhausaufenthalt. Hier können Zuzahlungen anfallen, die sich nach dem Einkommen richten.
- Pflegekassen können einspringen, wenn die haushaltsführende Person pflegebedürftig ist und eine Entlastung benötigt.
- Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten, wenn der Ausfall durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist.
- Jugendämter sind in bestimmten Fällen zuständig, wenn die Betreuung von Kindern nicht gewährleistet ist und das Kindeswohl gefährdet wäre.
In der Praxis bedeutet das: Abhängig von der Lebenssituation gibt es unterschiedliche Kostenträger, die jeweils eigene Regelungen haben. Wichtig ist, sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle zu informieren und die Anträge sorgfältig einzureichen.
Wo beantragt man eine Haushaltshilfe?
Wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse. Dazu benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Hilfe bestätigt. Den Antrag sollten Sie so früh wie möglich stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In akuten Fällen, etwa bei einer Krankenhausaufnahme, ist auch eine kurzfristige Beantragung möglich.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung oder des Jugendamtes in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich direkt an die entsprechende Behörde. Oft stehen dort auch Beratungsstellen oder Sozialdienste zur Verfügung, die beim Ausfüllen der Anträge helfen.
💡 Tipp:
Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, können Sie sich selbst darum kümmern. Eine Haushaltshilfe zu finden, ist gar nicht mal so schwer. Die Minijob-Zentrale könnte zum Beispiel die erste Anlaufstelle sein. Es kann sich auch lohnen, Zeitungsanzeigen zu studieren. Wichtig ist, dass Sie die Haushaltshilfe anmelden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sogar Ihre Haushaltshilfe steuerlich absetzen.