Wer sein wertvolles Eigenheim nicht ausreichend absichert, verliert mitunter nicht nur sein Zuhause, sondern auch eine hohe Wertanlage.
Um ein Haus ideal abzusichern, sollten Sie sich vor allem Gedanken über den Einbruchschutz, die finanzielle Absicherung im Todesfall und auch über wichtige Versicherungen machen. Denn wer für sein Haus ein Darlehen aufgenommen hat, geht ein großes Risiko ein. Wer sein Haus bereits abbezahlt hat, freut sich über eine hervorragende Geldanlage. Solch ein wertvolles Gut bedarf allerdings der entsprechenden Absicherung.
Auch wenn die Zahl der Einbrüche in Deutschland in den letzten Jahren gesunken ist, sollte man sich überlegen, wie man sich vor Einbrechern schützen kann. Oft entstehen nicht nur materielle Schäden, denn viele Gegenstände im Haushalt haben einen ideellen Wert für die Opfer.
Hinzu kommt, dass sich viele Hausbesitzer nach einem Einbruch nicht mehr so richtig sicher in ihrem Haus fühlen.
So sichern Sie ihr Haus optimal gegen Einbrecher
Die meisten Menschen denken als Erstes an eine Alarmanlage, wenn es um das Thema Einbruch geht. Aber auch mit einer mechanischen Sicherheitstechnik und einem vorausschauenden Verhalten, sind Sie gut bedient.
Einbrüchen durch mechanische Sicherheitstechnik entgegenwirken
Einbrecher halten sich nicht lange damit auf, in ein Haus zu gelangen. Wenn Sie für den Versuch zu viel Zeit benötigen, geben Sie auf. Es lohnt sich also, in einen guten Einbruchschutz zu investieren.
Hierbei sollten Sie folgende Wege ins Haus schützen:
- Türen – z.B. durch Zusatzschlösser und entsprechende einbruchssichere Schließzylinder
- Fenster – z.B. mit Zusatzschlössern und Verbundglasscheiben
- Kellerschächte – z.B. mit Gitterrostsicherungen oder Querriegeln
- Garagentore – z.B. durch eine glasfaserverstärkte Hochschiebehemmung bzw. bei elektrischen Toren mit selbst hemmenden Motoren
Einbrüche durch eigenes Verhalten verhindern
Es lohnt sich immer, sein eigenes Verhalten zu überdenken – auch in Bezug auf Einbruchschutz.
Im Zeitalter der sozialen Medien wird es den Einbrechern, zum Beispiel immer leichter gemacht, Häuser oder Wohnungen für ihren nächsten Beutezug ausfindig zu machen.
Schuld daran sind unbedarfte Nutzer, die leichtsinnig alles über ihr Leben mit der Öffentlichkeit teilen – so auch Informationen zu ihrem Urlaub mit Abreisetag und geplanter Rückkehr. Dadurch geben sie Einbrechern einen genauen Plan, wann das Haus leer steht.
Ein anderer Fehler, der regelmäßig begangen wird: Viele Menschen verschließen beim Verlassen des Hauses aus Unachtsamkeit die Haustür nicht – oder lassen die Fenster angeklappt. Das macht es Einbrechern enorm einfach, ins Haus zu gelangen.
Das waren jetzt nur ein paar Beispiele, wie Sie sich gegen Einbruch schützen können.
Sie erhalten hier mehr Informationen zu den Tricks, wie man Einbrecher fernhalten kann.
Absicherung im Todesfall
Der Tod ist wirklich kein Thema, mit dem man sich zu Lebzeiten beschäftigen möchte. Allerdings sollte sich jeder, der sein Eigenheim bisher nicht abgezahlt hat, überlegen, was mit dem Haus passiert, wenn einer der Hausbesitzer stirbt. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
Zwei davon möchte ich Ihnen vorstellen:
- Risikolebensversicherung
- Restschuldversicherung
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung soll die Familie im Todesfall finanziell absichern.
Wenn die Versicherungssumme korrekt gewählt ist, kann durch die Versicherungssumme die Restschuld für das Haus abbezahlt werden.
Das Gute an einer Risikolebensversicherung ist, dass die Versicherungssumme auch dann ausgezahlt wird, wenn der Vertrag erst kurz vor dem Todesfall eingetreten ist.
Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung springt ein, wenn das Darlehen für das Haus eines der Darlehensnehmer nicht weiter getilgt werden kann.
Dabei darf die Zahlungsunfähigkeit nicht selbst verschuldet worden sein.
Es gibt 3 Varianten der Restschuldversicherung:
- Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall
- Der Versicherungsnehmer ist gegen Arbeitsunfähigkeit und Tod abgesichert.
- Umfassender Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung und Tod.
Bei der Restschuldversicherung gibt es 2 Tilgungsvarianten:
- Mit jährlich angepasstem Tilgungsplan
- Mit linear fallenden Beiträgen
Bei der Variante mit jährlich angepasstem Tilgungsplan sinkt zusammen mit der Restschuld des Darlehens auch die Versicherungssumme. Durch die jährliche Anpassung ist der Versicherungsschutz jederzeit gewährleistet und entspricht genau dem Darlehen.
Die Restschuldversicherung mit linear fallenden Beiträgen reduziert den Versicherungsschutz um gleichmäßige Beträge.
Hätten wir etwa eine Kreditsumme von 100.000 Euro und eine Laufzeit von 20 Jahren, würde sich die Versicherungssumme um 5.000 Euro im Jahr verringern. Nach zehn Jahren wären hier nur noch 50.000 Euro versichert.
Hier kann es leicht zu einer Unterdeckung kommen, weil sich die Restschuld nicht im gleichen Tempo verringert.
Diese Variante eignet sich daher nur für Bauherren, deren Angehörige über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen. Es sollte zudem auf die Kosten des Versicherungsschutzes geachtet werden, denn die Policen sind recht teuer.
💡TIPP: Für den Fall, dass Sie sich bereits durch folgende Versicherungen:
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
…abgesichert haben, ist eine Restschuldversicherung in der Regel entbehrlich.
Die genannten Versicherungen decken nämlich häufig schon alle notwendigen Leistungen ab.
Am besten lassen Sie Ihre Versicherungen von einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens prüfen, damit Sie sich auch ganz sicher sein können, ob Sie noch eine zusätzliche Restschuldversicherung abschließen müssen.
Versicherungen für das Haus, die durchaus Sinn machen können
- Wohngebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel nicht selbst verschuldete Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Sie deckt Schäden an festem Inventar, wie Heizungsanlagen, Einbauküchen, fest verlegte Fußböden und eingebaute Badewannen. Beschädigungen an beweglichem Eigentum wie Möbeln fallen hingegen in den Bereich der Hausratversicherung
Ein Baustein der Gebäudeversicherung ist die Feuerversicherung. Diese übernimmt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion. Sie gilt auch für fest eingebaute elektrische Installationen wie die Stromversorgung für Lampen und Steckdosen
Alle Gebäudeschäden, die durch ungewollt ausgetretenes Leistungswasser und Frost entstanden sind, werden durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt. Sie greift etwa, wenn Leitungen im Haus aufgrund von Frost oder kalkhaltigem Wasser bersten.
Die Sturmversicherung leistet bei Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 und bei Hagelschäden. Sie deckt sowohl direkte Schäden, wie das Abdecken eines Daches, als auch Folgeschäden, beispielsweise durch Regen, der in ein durch den Sturm beschädigtes Dach eindringt.
Grundsätzlich in der Gebäudeversicherung inbegriffen sind das Hauptgebäude mit (oder ohne) Nebengebäude, Garagen und Carports sowie Gartenhäuser und Geräteschuppen. Zusätzlich sind fest verbaute Wohngebäudebestandteile wie Einbauküchen und Markisen sowie Alarmanlagen, Satellitenanlagen und Empfangsantennen mit versichert.
💡TIPP: Obwohl eine Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie stark empfohlen, besonders bei der Finanzierung von Häusern, da Banken oft auf den Abschluss einer solchen Versicherung bestehen. Denn im Schadensfall können die Kosten für Reparaturen oder Wiederaufbau ohne eine Wohngebäudeversicherung enorm hoch sein und im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sichert alles ab, das zum Haushalt gehört.
Grundsätzlich sind Schäden durch …
- Blitz, Sturm und Hagel (wenn dabei der Hausrat beschädigt wird)
- Leitungswasser
- Brand, Explosion und Implosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Raub oder Einbruchdiebstahl im Urlaub
versichert.
Einige Versicherer bieten im Basisschutz auch die Absicherung von Überspannungsschäden an.
Sollte dies nicht der Fall sein, können diese gegen Aufpreis mitversichert werden.
Die Absicherung von Überspannungsschäden wird gerade dann von Bedeutung, wenn sich auf Ihren technischen Geräten persönliche Daten befinden, die durch einen Überspannungsschaden unwiederbringlich zerstört würden.
💡TIPP: Beachten Sie unbedingt, dass eine zu niedrig gewählte Versicherungssumme zu einer Unterversicherung führen kann. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung Schäden nur anteilig ersetzt. Achten Sie deshalb darauf, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrates entspricht und die Versicherungsleistung gelegentlich an Ihre Wohnsituation angepasst wird.
Die Entscheidung, ob eine Hausratversicherung für Sie sinnvoll ist, sollten Sie vom Wert Ihres Hausrates abhängig machen. Wenn Sie genügend Rücklagen haben, um eventuelle Schäden am Hausrat selbst zu regulieren, ist eine solche Versicherung entbehrlich.
Elementarschadenversicherung
Die Elemantarschadenversicherung sichert als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung und/oder zur Hausratversicherung alle Schäden ab, die durch Naturereignissen – wie zum Beispiel Erdbeben, Überschwemmungen und Lawinen – entstehen.
Je nach Vertrag kann das Gebäude, das Eigentum oder beides versichert sein.
Diese Versicherung ist aber in der Regel entbehrlich, solange Sie nicht in einem für Naturereignisse, wie zum Beispiel Hochwasser, bekannten Gebiet wohnen.
Gewässerschadenversicherung
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Wohnhaus mit Heizöl zu beheizen, sollten Sie eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Diese reguliert Schäden, die in der Regel durch Heizöl des Grundstückbesitzers am Erdreich und am Grundwasser entstanden sind.
Da die Kosten für einen Gewässerschaden enorm sind, sollten Sie auf diese Versicherung nicht verzichten.
Denn folgende Kosten werden im Schadensfall von der Versicherung getragen:
- Das Heizöl läuft aus: Es entstehen Kosten für die Beseitigung des Schadens sowie für eventuell notwendige Rettungsmaßnahmen durch einen Feuerwehreinsatz.
- Öl tritt aus einem defekten Tank aus und das eigene Gebäude wird dadurch beschädigt.
- Es wird ein Gutachter benötigt.
- Rettungskosten: Aufwendungen, die entstehen, um einen Schaden abzuwehren oder zu verringern.
💡TIPP: Einige Versicherer sichern Schäden an Erdreich und Grundwasser auch im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung ab. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, in welchem Umfang die Absicherung über die private Haftpflicht erfolgt – ob nur überirdische Tanks oder auch unterirdische Tanks versichert sind. Oft werden über die private Haftpflicht auch nur Tanks mit begrenztem Füllstand versichert.